Informationen zu den Antidumping- und Ausgleichszollanträgen auf Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus 15 Ländern
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Informationen zu den Antidumping- und Ausgleichszollanträgen auf Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus 15 Ländern

Jul 24, 2023

Am 4. Oktober 2023 reichten die US Aluminium Extruders Coalition und die United Steel, Paper and Forestry, Rubber, Manufacturing, Energy, Allied Industrial and Service Workers International Union („Petitioner“) einen Antrag auf Antidumpingzölle („ADD“) auf Importe ein von Aluminiumstrangpressteilen aus Kolumbien, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Indien, Indonesien, Italien, Malaysia, Mexiko, der Volksrepublik China („China“), der Republik Korea („Korea“), Taiwan, Thailand, der Türkei usw Vereinigte Arabische Emirate („VAE“) und Vietnam; und eine Petition zum Ausgleichszoll („CVD“) gegen Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus China, Indonesien, Mexiko und der Türkei. In der ADD-Petition wird behauptet, dass Importe von Aluminiumstrangpressprodukten aus diesen 15 Ländern in den Vereinigten Staaten zu einem Preis verkauft werden, der unter dem beizulegenden Zeitwert liegt (d. h. „gedumpt“). In der CVD-Petition wird behauptet, dass die Regierungen Chinas, Indonesiens, Mexikos und der Türkei anfechtbare Subventionen in Bezug auf die Herstellung, Produktion und den Export von Aluminiumstrangpressteilen gewähren. Die Kläger behaupten, dass die inländische Industrie erheblich geschädigt wurde und ihr durch die betreffenden Importe ein weiterer erheblicher Schaden droht.

Gegenstand dieser Untersuchung sind Aluminium-Strangpressprodukte, unabhängig von Form, Verarbeitung oder Herstellung, ob mit anderen Teilen zusammengebaut oder unmontiert, ob beschichtet, lackiert, eloxiert oder thermisch verbessert. Aluminium-Strangpressteile sind Formen und Gestalten, die durch ein Strangpressverfahren hergestellt werden und aus Aluminiumlegierungen mit metallischen Elementen bestehen, die den von der Aluminium Association veröffentlichten Legierungsserienbezeichnungen entsprechen, beginnend mit den Nummern 1, 3 und 6 (oder proprietären Äquivalenten oder Äquivalenten anderer Zertifizierungsstellen). ). Insbesondere enthalten die betreffenden Aluminiumstrangpressteile aus einer Aluminiumlegierung mit einer Serienbezeichnung der Aluminium Association, die mit der Nummer 1 beginnt, mindestens 99 Gewichtsprozent Aluminium. Die betreffenden Aluminiumstrangpressteile aus einer Aluminiumlegierung mit einer Serienbezeichnung der Aluminium Association, die mit der Nummer 3 beginnt, enthalten Mangan als Hauptlegierungselement, wobei Mangan nicht mehr als 3,0 Gewichtsprozent des Gesamtmaterials ausmacht. Die betreffenden Aluminiumstrangpressteile aus einer Aluminiumlegierung mit einer Aluminium Association-Serienbezeichnung, die mit der Nummer 6 beginnt, enthalten Magnesium und Silizium als Hauptlegierungselemente, wobei Magnesium mindestens 0,1 Gewichtsprozent, aber nicht mehr als 2,0 Gewichtsprozent der gesamten Materialien ausmacht, und Silizium, das mindestens 0,1 Gewichtsprozent, jedoch nicht mehr als 3,0 Gewichtsprozent der gesamten Materialien ausmacht. Der Geltungsbereich umfasst auch Waren aus einer Aluminiumlegierung mit einer Aluminium Association-Serienbezeichnung, die mit der Nummer 5 beginnt (oder proprietäre Äquivalente oder andere Äquivalente einer Zertifizierungsstelle), deren Magnesiumgehalt bis zu, jedoch nicht mehr als 2,0 Prozent der gesamten Materialien ausmacht Gewicht.

Das Herkunftsland des extrudierten Aluminiums wird dadurch bestimmt, wo das Metall extrudiert (dh durch eine Matrize gepresst) wird.

Aluminium-Strangpressteile werden in einer Vielzahl von Formen und Formen hergestellt und importiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hohlprofile, andere Vollprofile, Rohre, Röhren, Stangen und Stangen. Auch Aluminiumstrangpressteile, die nach dem Strangpressen gezogen werden (gezogenes Aluminium), fallen in den Geltungsbereich.

Die betreffenden Aluminiumstrangpressteile werden mit einer Vielzahl von Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen sowie Fertigungsarten hergestellt und importiert. Zu den Arten von Beschichtungen und Behandlungen, die auf Aluminiumstrangpressteile angewendet werden, gehören unter anderem Strangpressteile, die walzblank (d. h. ohne jegliche Beschichtung oder weitere Nachbearbeitung), gebürstet, poliert, poliert, eloxiert (einschließlich Glanztauchlackierung), flüssiglackiert oder galvanisiert sind , chromatiert, pulverbeschichtet, sublimiert, umwickelt und/oder perlengestrahlt. Die betreffenden Aluminiumstrangpressteile können auch hergestellt, dh für den Zusammenbau vorbereitet oder thermisch verbessert werden. Zu diesen Vorgängen gehören unter anderem Strangpressteile, die auf Länge geschnitten, bearbeitet, gebohrt, gestanzt, gekerbt, gebogen, gestreckt, streckgeformt, hydrogeformt, gerändelt, gekeilt, auf Gehrung geschnitten, abgeschrägt, mit Gewinde versehen und gedreht werden . Die Durchführung solcher Vorgänge in Drittländern führt ansonsten nicht dazu, dass die Ware aus dem Untersuchungsbereich entfernt wird.

Zu den Arten von Produkten, die der Definition der betreffenden Waren entsprechen, gehören unter anderem Dachreling und Sonnen-/Monddachrahmen für Fahrzeuge, Regalschienen und Rahmen für Solarpaneele, Vorrichtungen und Rahmen für Messedisplays, Teile für Zelte oder freitragende Strukturen sowie Zäune Pfosten, Vorhangschienen oder -stangen, elektrische Leitungen, Türschwellen, Bodenverkleidungen, Batteriekästen für Elektrofahrzeuge, Kühlkörper, Beschilderungs- oder Werbestangen, Bilderrahmen, Teleskopstangen oder Reinigungssystemkomponenten. Kühlkörper sind im Geltungsbereich enthalten, unabhängig davon, ob die Konstruktion und Produktion der Kühlkörper auf die Erfüllung bestimmter thermischer Leistungsanforderungen ausgerichtet ist und ob sie auf Einhaltung dieser Anforderungen getestet wurden.

Waren, die ausschließlich aus Aluminium-Strangpressteilen oder Aluminium-Strangpressteilen und Verbindungselementen bestehen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Einfuhr zusammengebaut oder unmontiert sind, fallen in vollem Umfang unter den Geltungsbereich.

Der Geltungsbereich umfasst auch Aluminiumstrangpressteile, die mit nicht stranggepressten Aluminiumkomponenten über Befestigungselemente hinaus importiert werden, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Einfuhr montiert oder unmontiert sind und die als Teil oder Unterbaugruppe eines größeren Produkts oder Systems konzipiert sind. Nur der Aluminium-Strangpressanteil der in diesem Absatz beschriebenen Waren, unabhängig davon, ob er montiert oder nicht montiert ist, unterliegt den Zöllen. Beispiele für Waren, die als Teil oder Unterbaugruppe eines größeren Produkts oder Systems konzipiert sind, sind unter anderem Fensterteile oder Unterbaugruppen; Teile oder Unterbaugruppen von Türeinheiten; Teile oder Baugruppen von Dusch- und Badewannensystemen; Montagesysteme für Solarmodule; Teile oder Unterbaugruppen von Fenstersystemen, wie Vorhangfassaden- und Fensterwandeinheiten sowie Teile oder Unterbaugruppen von Schaufenstern; Möbelteile oder Baugruppen; Geräteteile oder Unterbaugruppen, wie z. B. Lamellenverdampferschlangen und Systeme für Kühlschränke; Geländer- oder Decksystemteile oder Unterbaugruppen; Teile oder Unterbaugruppen von Zaunsystemen; Kraftfahrzeugteile oder -baugruppen, beispielsweise Stoßstangen für Kraftfahrzeuge; Anhängerteile oder Unterbaugruppen wie Seitenwände, Bodenbeläge und Dächer; Teile oder Unterbaugruppen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge; oder Teile oder Unterbaugruppen von Beschilderungs- oder Werbesystemen. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind montierte Waren, die nicht stranggepresste Aluminiumkomponenten über Befestigungselemente hinaus enthalten, die kein Teil oder keine Unterbaugruppe eines größeren Produkts oder Systems sind und wie importiert verwendet werden, ohne nach der Einfuhr einer Verarbeitung oder Herstellung unterzogen zu werden , Endbearbeitung oder Montage oder das Hinzufügen von Teilen oder Material, unabhängig davon, ob die zusätzlichen Teile oder Materialien austauschbar sind. Beispiele für solche ausgeschlossenen montierten Waren sind Fenster mit Glas, Türeinheiten mit Türverkleidung und Glas, Kraftfahrzeuge, Anhänger, Möbel, Geräte und Solarpaneele.

Der Geltungsbereich umfasst auch Aluminium-Strangpressteile, die in einem Drittland weiterverarbeitet wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben beschriebenen Veredelungs- und Herstellungsprozesse, die Montage, ob mit anderen Aluminium-Strangpresskomponenten oder mit Nicht-Aluminium-Strangpresskomponenten, oder alle anderen Verarbeitung, die die Ware andernfalls nicht aus dem Geltungsbereich entfernen würde, wenn sie im Herstellungsland des in den Geltungsbereich fallenden Produkts durchgeführt würde. Drittlandverarbeitung; Endbearbeitung; und/oder Herstellung, einschließlich der im Geltungsbereich beschriebenen Prozesse, ändert nichts am Ursprungsland der betreffenden Aluminium-Strangpressteile.

Die folgenden Aluminium-Strangpressprodukte sind ausgeschlossen: Aluminium-Strangpressprodukte aus einer Aluminiumlegierung mit einer Serienbezeichnung der Aluminium Association, die mit der Nummer 2 beginnt (oder proprietären Äquivalenten oder anderen Äquivalenten einer Zertifizierungsstelle) und mehr als 1,5 Gewichtsprozent Kupfer enthält; Aluminiumstrangpressteile aus einer Aluminiumlegierung mit einer Serienbezeichnung der Aluminium Association, die mit der Nummer 5 beginnt (oder firmeneigenen Äquivalenten oder Äquivalenten anderer Zertifizierungsstellen) und mehr als 2,0 Gewichtsprozent Magnesium enthält; und Aluminiumstrangpressteile aus einer Aluminiumlegierung mit einer Serienbezeichnung der Aluminium Association, die mit der Nummer 7 beginnt (oder proprietären Äquivalenten oder Äquivalenten anderer Zertifizierungsstellen) und mehr als 2,0 Gewichtsprozent Zink enthält.

Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind auch Bleche oder Platten aus Aluminiumlegierungen, die nicht durch Strangpressen hergestellt werden, wie z. B. Aluminiumprodukte, die durch Stranggießen oder Walzen hergestellt werden. Ausgenommen sind auch Produkte aus Aluminiumguss. Der Geltungsbereich schließt auch Rohaluminium in jeglicher Form aus.

Der Anwendungsbereich schließt außerdem zusammenklappbare röhrenförmige Behälter aus, die aus Metallelementen bestehen, die dem von der Aluminium Association festgelegten Legierungscode 1080A entsprechen und bei denen der röhrenförmige Behälter (mit Ausnahme der Düse) jedes der folgenden Abmessungsmerkmale erfüllt: (1) Länge von 37 Millimetern („mm“) ) oder 62 mm, (2) Außendurchmesser von 11,0 mm oder 12,7 mm und (3) Wandstärke nicht mehr als 0,13 mm.

Ebenfalls vom Umfang dieser Untersuchungen ausgenommen sind bestimmte rechteckige Drähte, die in Massenrollen oder vorgeschnittenen Streifen eingeführt und aus stranggegossenem gewalztem Aluminiumwalzdraht hergestellt werden, der anschließend auf die richtige Größe extrudiert wird, um rechteckigen Draht mit oder ohne abgerundete Kanten zu bilden. Das Produkt besteht aus einer Aluminiumlegierung der Güteklasse 1070 oder 1370 und darf keinen Anteil recycelter Metalle enthalten. Die Abmessungen des Drahtes betragen 2,95 mm bis 6,05 mm Breite und 0,65 mm bis 1,25 mm Dicke. Die Einfuhr von rechteckigem Draht ist unter den HTSUS-Kategorien 7605.19.0000, 7604.29.1090 oder 7616.99.5190 vorgesehen.

Ebenfalls vom Umfang dieser Untersuchungen ausgenommen sind alle Produkte, die unter die Antidumping- und Ausgleichszollanordnungen für Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus der Volksrepublik China fallen. Siehe Aluminium-Strangpressteile aus der Volksrepublik China: Antidumping Duty Order, 76 FR 30.650 (26. Mai 2011); Aluminiumstrangpressteile aus der Volksrepublik China: Ausgleichszollverordnung, 76 FR 30.653 (26. Mai 2011).

Importe der betreffenden Waren sind hauptsächlich in den folgenden Kategorien des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) vorgesehen: 7604.10.1000; 7604.10.3000; 7604.10.5000; 7604.21.0010; 7604.21.0090; 7604.29.1010; 7604.29.1090; 7604.29.3060; 7604.29.3090; 7604.29.5050; 7604.29.5090; 7608.10.0030; 7608.10.0090; 7608.20.0030; 7608.20.0090; 7609.00.0000; 7610.10.0010; 7610.10.0020; 7610.10.0030; 7610.90.0040; und 7610.90.0080.

Importe der betreffenden Waren, einschließlich der als Teile anderer Produkte eingegebenen Waren, können auch den folgenden zusätzlichen HTSUS-Kategorien sowie anderen HTSUS-Kategorien zugeordnet werden: 6603.90.8100; 7606.12.3091; 7606.12.3096; 7615.10.2015; 7615.10.2025; 7615.10.3015; 7615.10.3025; 7615.10.5020; 7615.10.5040; 7615.10.7125; 7615.10.7130; 7615.10.7155; 7615.10.7180; 7615.10.9100; 7615.20.0000; 7616.10.9090; 7616.99.1000; 7616.99.5130; 7616.99.5140; 7616.99.5190; 8302.10.3000; 8302.10.6030; 8302.10.6060; 8302.10.6090; 8302.20.0000; 8302.30.3010; 8302.30.3060; 8302.41.3000; 8302.41.6015; 8302.41.6045; 8302.41.6050; 8302.41.6080; 8302.42.3010; 8302.42.3015; 8302.42.3065; 8302.49.6035; 8302.49.6045; 8302.49.6055; 8302.49.6085; 8302.50.0000; 8302.60.9000; 8305.10.0050; 8306.30.0000; 8414.59.6590; 8415.90.8045; 8418.99.8005; 8418.99.8050; 8418.99.8060; 8419.50.5000; 8419.90.1000; 8422.90.0640; 8424.90.9080; 8473.30.2000; 8473.30.5100; 8479.89.9599; 8479.90.8500; 8479.90.9596; 8481.90.9060; 8481.90.9085; 8486.90.0000; 8487.90.0080; 8503.00.9520; 8508.70.0000; 8513.90.2000; 8515.90.2000; 8516.90.5000; 8516.90.8050; 8517.71.0000; 8517.79.0000; 8529.90.7300; 8529.90.9760; 8536.90.8585; 8538.10.0000; 8541.90.0000; 8543.90.8885; 8708.10.3050; 8708.29.5160; 8708.80.6590; 8708.99.6890; 8807.30.0060; 9013.90.7000; 9013.90.8000; 9031.90.9195; 9401.99.9081; 9403.10.0040; 9403.20.0086; 9403.91.0005; 9403.91.0010; 9403.91.0080; 9403.99.0040; 9403.20.0086; 9403.91.0005; 9403.91.0010; 9403.91.0080; 9403.99.1040; 9403.99.1050; 9403.99.1085; 9403.99.2040; 9403.99.2080; 9403.99.3005; 9403.99.3010; 9403.99.3080; 9403.99.4004; 9403.99.4010; 9403.99.4080; 9403.99.5005; 9403.99.5010; 9403.99.5080; 9403.99.9010; 9403.99.9015; 9403.99.9020; 9403.99.9040; 9403.99.9045; 9403.99.9051; 9403.99.9061; 9405.99.4020; 9506.11.4080; 9506.51.4000; 9506.51.6000; 9506.59.4040; 9506.70.2090; 9506.91.0010; 9506.91.0020; 9506.91.0030; 9506.99.0510; 9506.99.0520; 9506.99.0530; 9506.99.1500; 9506.99.2000; 9506.99.2580; 9506.99.2800; 9506.99.5500; 9506.99.6080; 9507.30.2000; 9507.30.4000; 9507.30.6000; 9507.30.8000; 9507.90.6000; und 9603.90.8050.

Während HTSUS-Unterüberschriften aus Zweckmäßigkeits- und Zollgründen bereitgestellt werden, ist die schriftliche Beschreibung des Geltungsbereichs ausschlaggebend.

China

72.463

89.129

102.885

100.779

50.775

45.573

Kolumbien

36.235

37.790

51.237

66.336

28.907

36.958

Dominikanische Republik

5.858

5.513

15.538

15.429

6.615

11.152

Ecuador

9.591

13.070

15.750

19.286

9.907

9.122

Indien

5.919

6.171

10.067

17.775

7.248

10.228

Indonesien

22.598

24.223

39.873

36.423

18.046

13.379

Italien

16.366

14.139

14.066

15.389

7.583

9.129

Korea

10.477

7.214

10.295

10.846

5.488

4.987

Malaysia

12.633

14.092

14.289

17.681

8.799

6.217

Mexiko

138.162

62.116

89.338

112.211

58.358

52.310

Taiwan

5.706

7.075

9.859

9.540

5.517

3.372

Thailand

9.505

10.639

11.660

12.535

7.442

5.156

Truthahn

12.863

17.801

30.540

39.528

21.106

11.547

Vereinigte Arabische Emirate

3.005

2.779

1.832

5.014

2.522

1.754

Vietnam

36.600

44.111

63.955

83.758

46.526

26.037

China

311.059.009 $

371.682.326 $

416.855.086 $

470.003.975 $

227.335.694 $

201.951.743 $

Kolumbien

245.515.433 $

263.849.449 $

358.824.193 $

525.328.069 $

225.366.898 $

311.760.072 $

Dominikanische Republik

20.956.701 $

19.103.932 $

63.153.028 $

75.391.974 $

31.379.586 $

52.988.159 $

Ecuador

31.682.447 $

38.393.217 $

53.851.830 $

86.570.692 $

44.319.799 $

37.663.128 $

Indien

23.424.573 $

23.416.575 $

51.351.139 $

121.183.602 $

44.960.604 $

73.853.884 $

Indonesien

81.985.721 $

76.634.742 $

132.861.428 $

168.806.413 $

81.325.000 $

55.163.977 $

Italien

127.933.341 $

111.601.677 $

106.760.873 $

127.918.569 $

61.933.041 $

86.849.820 $

Korea

53.806.195 $

39.444.714 $

57.150.491 $

76.693.176 $

37.483.810 $

36.514.623 $

Malaysia

55.356.428 $

56.794.696 $

63.922.011 $

99.957.400 $

48.053.578 $

31.258.031 $

Mexiko

272.847.148 $

278.960.407 $

451.158.156 $

661.117.772 $

341.736.418 $

297.498.416 $

Taiwan

33.287.889 $

42.927.563 $

61.120.875 $

74.510.416 $

38.643.963 $

27.385.080 $

Thailand

37.530.684 $

43.941.781 $

49.492.780 $

62.968.577 $

36.038.483 $

27.148.984 $

Truthahn

59.523.133 $

74.969.875 $

134.832.488 $

229.965.121 $

117.283.459 $

66.086.684 $

Vereinigte Arabische Emirate

9.570.400 $

11.693.232 $

6.507.713 $

25.586.283 $

12.055.409 $

10.515.226 $

Vietnam

121.242.782 $

133.141.101 $

219.650.172 $

388.395.784 $

209.616.996 $

113.649.502 $

China

4.293 $

4.170 $

4.052 $

4.664 $

4.477 $

4.431 $

Kolumbien

6.776 $

6.982 $

7.003 $

7.919 $

7.796 $

8.436 $

Dominikanische Republik

3.577 $

3.465 $

4.064 $

4.886 $

4.744 $

4.751 $

Ecuador

3.303 $

2.938 $

3.419 $

4.489 $

4.474 $

4.129 $

Indien

3.958 $

3.795 $

5.101 $

6.818 $

6.203 $

7.221 $

Indonesien

3.628 $

3.164 $

3.332 $

4.635 $

4.507 $

4.123 $

Italien

7.817 $

7.893 $

7.590 $

8.312 $

8.168 $

9.514 $

Korea

5.136 $

5.468 $

5.551 $

7.071 $

6.830 $

7.322 $

Malaysia

4.382 $

4.030 $

4.474 $

5.653 $

5.461 $

5.028 $

Mexiko

1.975 $

4.491 $

5.050 $

5.892 $

5.856 $

5.687 $

Taiwan

5.834 $

6.068 $

6.200 $

7.810 $

7.005 $

8.121 $

Thailand

3.949 $

4.130 $

4.245 $

5.023 $

4.843 $

5.266 $

Truthahn

4.627 $

4.212 $

4.415 $

5.818 $

5.557 $

5.723 $

Vereinigte Arabische Emirate

3.185 $

4.208 $

3.552 $

5.103 $

4.780 $

5.995 $

Vietnam

3.313 $

3.018 $

3.434 $

4.637 $

4.505 $

4.365 $

Zwischensumme Betreff

3.733 $

4.458 $

4.629 $

5.679 $

5.468 $

5.792 $

Alle anderen Quellen

7.071 $

6.214 $

6.766 $

7.947 $

7.823 $

8.099 $

Es gibt zwei Phasen – die vorläufige und die letzte – der ADS- und CVD-Untersuchungen. Das Handelsministerium („DOC“) wird feststellen, ob die Importe von Aluminiumstrangpressprodukten aus den Zielländern in den Vereinigten Staaten gedumpt wurden, und die Antidumpingzölle festlegen, die eingeführt werden. Es wird auch darüber entscheiden, ob die Regierungen Chinas, Indonesiens, Mexikos und der Türkei den Export von Aluminiumstrangpressprodukten in die Vereinigten Staaten subventioniert haben. Die International Trade Commission („ITC“) wird feststellen, ob die Einfuhr der betreffenden Waren die heimische Industrie erheblich schädigt oder zu schädigen droht.

Damit ADD und CVD endgültig verhängt werden können, müssen beide Behörden „bestätigende“ Feststellungen treffen. Im Folgenden besprechen wir die Schritte, die zur Erlangung solcher Erkenntnisse erforderlich sind.

Bis zum 24. Oktober 2023 muss das DOC entscheiden, ob die ADD-Petition die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Status, zum Dumping und zur Verletzung der Antragsteller enthält, um die Einleitung einer Untersuchung zu rechtfertigen. Der Standard für die Einleitung ist niedrig und erfordert lediglich, dass die Petition Informationen enthält, die den Antragstellern „vernünftigerweise zugänglich“ sind. Wir gehen daher davon aus, dass das DOC die Untersuchung bis zum 24. Oktober einleiten wird.

DOC wird einen Fragebogen an einen oder mehrere Hersteller in jedem der Zielländer senden und eine Dumpingquote für diese berechnen. Diese Produzenten werden als „Pflichtbefragte“ bezeichnet. Die Entscheidung darüber, welche Hersteller den Fragebogen erhalten, basiert auf den Exportmengen. DOC könnte aus jedem Zielland nur einen Hersteller für die Beantwortung des Fragebogens auswählen, wenn es möglich ist, 80–85 % der Exporte auf nur einen Hersteller zu verteilen. Wenn nicht, wählt DOC zwei oder mehr Produzenten aus jedem Zielland aus.

Die als Pflichtbefragten ausgewählten Unternehmen erhalten Dumpingquoten auf Basis ihrer tatsächlichen Daten. Verweigert ein Unternehmen die Beantwortung des Fragebogens, wird ihm auf Grundlage der „verfügbaren negativen Fakten“ eine Dumpingquote zugewiesen, bei der es sich um eine Strafquote handelt, die in der Regel auf der in der Petition berechneten Dumpingquote basiert. Die in der ADD-Petition behaupteten Dumpingraten variieren je nach Land wie folgt:

Da das DOC China und Vietnam als „Nicht-Marktwirtschaften“ („NMEs“) betrachtet, beginnt das DOC seine Untersuchung unter der Annahme, dass alle Exporteure Teil einer einzigen, von der Regierung betriebenen „China-weiten Einheit“ oder „Vietnam-weiten Einheit“ sind „, für die eine „China-weite“ oder „Vietnam-weite“ Antidumpingzollspanne gilt. Dieser Spielraum basiert häufig auf „verfügbaren negativen Fakten“, was ihn zu einer Strafe macht. Unternehmen, die eine ausreichende Unabhängigkeit von der Regierung Chinas oder der Regierung Vietnams nachweisen, erhalten möglicherweise eine separate Dumpingquote auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Daten.

Für alle anderen Hersteller aus jedem Land (mit Ausnahme derjenigen, denen der Fragebogen ausgestellt wurde) gilt der „Alle anderen“-Satz des jeweiligen Landes, der normalerweise als gewichteter Durchschnitt der Sätze berechnet wird, die den obligatorischen Befragten in jedem Land zugewiesen wurden.

Im ADD-Fragebogen werden detaillierte Informationen zu US-Verkäufen und Verkäufen von Aluminiumstrangpressprodukten auf dem Heimatmarkt (transaktionsspezifische Preise, Direktvertriebskosten, Transportkosten usw.) und Produktionskosten während des Untersuchungszeitraums („POI“) abgefragt Der Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 soll für alle Zielländer gelten, mit Ausnahme von China und Vietnam, für die der POI vom 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 sein wird. DOC wird außerdem mehrere ergänzende Fragebögen herausgeben Klären Sie die in der ersten Antwort genannten Informationen. Der Aufwand für die Beantwortung der Fragebögen erhöht sich erheblich, wenn: (1) Unternehmen, die mit der Pflichtbeantwortung verbunden sind, die betreffenden Waren auch in den Zielländern produzieren und/oder verkaufen; und/oder (2) Schlüsselmaterialien, die zur Herstellung der betreffenden Waren verwendet werden, werden von verbundenen Lieferanten gekauft.

Innerhalb von 140 Tagen nach Einleitung der ADD-Untersuchung (wir schätzen bis zum 12. März 2024) muss DOC eine vorläufige Feststellung darüber treffen, ob Dumping vorliegt, und wenn ja, wie hoch die geschätzte Dumpingspanne für jedes untersuchte Unternehmen ist (DOC kann und tut dies häufig auch) die vorläufige Entscheidung um weitere 50 Tage verschieben). Wenn das DOC eine positive vorläufige Entscheidung trifft, wird die Zoll- und Grenzschutzbehörde („CBP“) die Liquidation von Einfuhren von Aluminiumstrangpressprodukten aus den Zielländern aussetzen und von den Importeuren verlangen, ADD-Bareinlagen in Höhe der für den Exporteur berechneten vorläufigen Dumpingspanne multipliziert mit dem zu leisten eingegebener Wert der Ware. Normalerweise beginnt die Aussetzung der Liquidation an dem Tag, an dem die vorläufige Entscheidung des DOC im Bundesregister veröffentlicht wird. Liegen jedoch „kritische Umstände“ vor, kann die Aussetzung rückwirkend für Importe gelten, die 90 Tage vor der Veröffentlichung der vorläufigen Entscheidung getätigt wurden.

DOC-Mitarbeiter besuchen normalerweise die Büros der Pflichtbefragten, um die Richtigkeit der in den Fragebogenantworten enthaltenen Informationen zu überprüfen. Dies erfolgt in der Regel nach der vorläufigen Feststellung. Wenn die Antworten auf den Fragebogen unvollständig sind oder ihre Richtigkeit nicht überprüft werden kann, berechnet das DOC die Dumpingspannen auf der Grundlage der „verfügbaren negativen Fakten“, was normalerweise bedeutet, dass die von den Antragstellern berechneten Dumpingspannen akzeptiert werden. Die Überprüfung ist einer der schwierigsten Aspekte der Untersuchung.

Um die gemeldeten Informationen eines Befragten zu überprüfen, schickt das DOC ein Team von Prüfern und benötigt Zugriff auf vertrauliche Informationen, einschließlich der Buchhaltungsunterlagen, Verkaufs- und Kostensysteme der Befragten sowie anderer sensibler Informationen. In der jüngsten Praxis hat das DOC aufgrund der COVID-19-Pandemie zunächst von Unternehmen die Bereitstellung von Informationen zu Sicherheits- und pandemiebedingten Vorsichtsmaßnahmen verlangt. Für den Fall, dass DOC feststellt, dass es aufgrund von Reise- oder Sicherheitsbedenken keine persönliche Überprüfung vor Ort durchführen kann, kann es alternativ eine „virtuelle Überprüfung“ über eine Online-Plattform (z. B. Webex/Teams) durchführen.

Innerhalb von 75 Tagen nach der vorläufigen Entscheidung erlässt das DOC eine endgültige ADD-Entscheidung (wie bei der vorläufigen Entscheidung kann das DOC diese Frist um weitere 60 Tage verschieben und tut dies auch häufig). Die endgültige Entscheidung des DOC basiert auf den überprüften Informationen, öffentlichen Anhörungen und Schriftsätzen, die von den an dem Fall beteiligten Anwälten eingereicht wurden. Wenn kein Dumping festgestellt wird oder nur geringfügige Dumpingspannen (d. h. weniger als 2,00 %) festgestellt werden, endet die Untersuchung. Wenn die endgültige ADD-Entscheidung des DOC positiv ausfällt, wird der Fall zur endgültigen Feststellung der Verletzung an das ITC weitergeleitet. Das DOC wird CBP außerdem anweisen, die Liquidation von Einträgen für Aluminiumstrangpresserzeugnisse aus den Zielländern weiterhin auszusetzen und ADD-Bareinlagen in Höhe der für jeden Exporteur festgelegten endgültigen Dumpingspannen zu verlangen. Einzelne Unternehmen, die Null- oder Geringfügigkeitssätze erhalten, sind von der ADD-Anordnung (falls erteilt) ausgeschlossen.

Wie bei der Dumpinguntersuchung muss das DOC entscheiden, ob die CVD-Petition die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Ansehen, den Subventionen und der Schädigung der Antragsteller enthält, um die Einleitung einer Untersuchung bis zum 24. Oktober 2023 zu rechtfertigen.

Das DOC wird dann CVD-Fragebögen an die für die Untersuchung ausgewählten chinesischen, indonesischen, mexikanischen und türkischen Unternehmen sowie an die Regierungen Chinas, Indonesiens, Mexikos und der Türkei verteilen. Normalerweise wählt DOC die zwei oder drei größten ausländischen Exporteure aus jedem Land aus, um den Fragebogen zu beantworten. Auch diese werden als „Pflichtbefragte“ bezeichnet. Mit dem CVD-Fragebogen werden Informationen zu den angeblichen Subventionen für den POI (das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr, also 2022) sowie für frühere Jahre abgefragt. Das DOC wird wahrscheinlich einen oder mehrere ergänzende Fragebögen herausgeben, um Klarstellungen oder zusätzliche Informationen zu erhalten.

Innerhalb von 65 Tagen nach Einleitung der CVD-Untersuchung (wir schätzen bis zum 28. Dezember 2023) muss das DOC eine vorläufige Feststellung darüber treffen, ob eine Subventionierung vorliegt, und wenn ja, wie hoch die geschätzte CVD-Rate für jedes untersuchte Unternehmen ist (das DOC kann und tut dies häufig auch) die vorläufige Entscheidung um weitere 65 Tage verschieben). Wenn das DOC eine positive vorläufige Entscheidung trifft, wird CBP (wie in der Dumpinguntersuchung) die Liquidation der Einträge von Aluminiumstrangpresserzeugnissen aus China, Indonesien, Mexiko und der Türkei aussetzen und von den Importeuren verlangen, Bareinlagen in Höhe des für den Exporteur berechneten vorläufigen CVD-Satzes zu leisten multipliziert mit dem eingegebenen Warenwert. Normalerweise beginnt die Aussetzung der Liquidation an dem Tag, an dem die vorläufige Entscheidung des DOC im Bundesregister veröffentlicht wird. Liegen jedoch „kritische Umstände“ vor, kann die Aussetzung rückwirkend für Importe gelten, die 90 Tage vor der Veröffentlichung der vorläufigen Entscheidung getätigt wurden.

Das DOC-Personal wird die Büros der obligatorischen Befragten besuchen, um die Richtigkeit der in den CVD-Fragebogenantworten bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Das DOC wird außerdem vor Ort Überprüfungen der von den Regierungen Chinas, Indonesiens, Mexikos und der Türkei gemeldeten Informationen durchführen. Wie im oben genannten Dumping-Kontext wird das DOC zunächst feststellen, ob eine Vor-Ort-Überprüfung im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen durchführbar ist, und möglicherweise eine „virtuelle Überprüfung“ als Alternative zu einer persönlichen Vor-Ort-Überprüfung durchführen.

Innerhalb von 75 Tagen nach der vorläufigen Entscheidung wird das DOC eine endgültige CVD-Entscheidung herausgeben. Die endgültige Entscheidung des DOC basiert auf den überprüften Informationen, öffentlichen Anhörungen und Schriftsätzen, die von den an dem Fall beteiligten Anwälten eingereicht wurden. Wenn keine Subventionen festgestellt werden oder nur „de minimis“-Subventionen (d. h. weniger als 1,00 %) festgestellt werden, endet die Untersuchung. Wenn die endgültige Entscheidung des DOC positiv ist, wird der Fall zur endgültigen Feststellung der Verletzung an das ITC weitergeleitet. Das DOC wird CBP außerdem anweisen, die Liquidation der Einträge von Aluminiumstrangpressprodukten aus China, Indonesien, Mexiko und der Türkei weiterhin auszusetzen und von CVD Bareinlagen in Höhe der für jeden Exporteur festgelegten endgültigen Subventionssätze zu verlangen. Einzelne Unternehmen, die Null- oder De-minimis-Subventionssätze erhalten, sind von der CVD-Anordnung (falls erteilt) ausgeschlossen.

Derzeit ist geplant, dass ITC spätestens am 20. November 2023 eine vorläufige Entscheidung trifft (d. h. die Kommissare werden abstimmen). Die vorläufige Untersuchung wird sehr schnell voranschreiten. Der rechtliche Maßstab, den die ITC bei ihrer vorläufigen Entscheidung anwenden muss, ist sehr niedrig. Im Wesentlichen muss die ITC eine positive vorläufige Schadensfeststellung vornehmen, es sei denn, es ist klar, dass die US-Industrie nicht geschädigt wird oder nicht von einer Schädigung bedroht ist. Bei Zweifeln muss ITC die Untersuchung fortsetzen. Da dieser Standard so niedrig ist, ist es äußerst schwierig, eine Untersuchung bereits im Vorfeld abzubrechen. Bei der abschließenden Schadensuntersuchung hat ITC deutlich mehr Zeit, seine Untersuchung durchzuführen und die von den Parteien vorgebrachten Fakten und Argumente zu prüfen. Auch der rechtliche Standard ist in der Endphase höher. Daher haben ausländische Hersteller im Endstadium der ITC-Untersuchung eher Erfolg als im Vorstadium. Dennoch kann es für ausländische Hersteller und Importeure von Vorteil sein, an der Vorphase der Untersuchung teilzunehmen, damit sie Themen und Probleme formulieren können, die ITC in der Endphase berücksichtigen soll.

ITC wird seine vorläufige Schadensermittlung in erster Linie auf Informationen stützen, die es in den Antworten auf die Fragebögen erhalten hat, die an US-Hersteller, US-Importeure und ausländische Hersteller gesendet wurden. Normalerweise verteilt das ITC diese Fragebögen innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Einreichung der Petition an die Parteien (d. h. am oder um den 6. oder 9. Oktober 2023); und legt die Frist dafür eine Woche vor der unten besprochenen Personalkonferenz fest (dh am oder um den 18. Oktober 2023). Es ist wichtig, dass ausländische Produzenten rechtzeitig Antworten einreichen. Andernfalls wird ITC wahrscheinlich die Vorwürfe der Kläger akzeptieren, was zu einer positiven vorläufigen Schadensfeststellung führt.

ITC-Mitarbeiter werden am 25. Oktober 2023 eine Konferenz abhalten. Auf der Konferenz haben interessierte Parteien die Möglichkeit, mündliche Aussagen zu machen und Fragen von ITC-Mitarbeitern zu beantworten. Anschließend haben die Parteien Gelegenheit, schriftliche Argumente (und unterstützende Exponate) in Briefings nach der Konferenz vorzustellen, die voraussichtlich am 30. Oktober erscheinen werden.

In der letzten Phase führt das ITC eine gründlichere Untersuchung mit einem viel höheren Verletzungsniveau durch. Für die letzte Phase erstellt das ITC detailliertere Fragebögen zur Ausgabe an US-Hersteller, US-Importeure und ausländische Hersteller sowie (anders als in der Vorphase) zur Ausgabe an US-Käufer. Vor der Ausgabe der Fragebögen verteilt das ITC-Personal Fragebogenentwürfe für die Stellungnahmen der Parteien. Dies ist eine wichtige Gelegenheit, um sicherzustellen, dass die Fragebögen Informationen einholen, die zur Unterstützung der Verteidigung erforderlich sind. Nach der Ausgabe und dem Erhalt der Antworten auf die Fragebögen erstellt das ITC-Personal einen Bericht, in dem die in den Fragebogenantworten enthaltenen Informationen und Daten sowie die aus der Vorphase der Untersuchung und der unabhängigen Forschung des ITC-Personals zusammengestellten Informationen zusammengefasst und besprochen werden. Der Bericht des ITC-Stabs ist wichtig, da es sich um ein Schlüsseldokument handelt, auf das sich die Kommissare bei der Beurteilung stützen, ob die US-Industrie aufgrund der kumulierten Einfuhren erheblich geschädigt wird oder von einer erheblichen Schädigung bedroht ist. Nach der Veröffentlichung des ITC-Stabsberichts haben die Parteien etwa eine Woche Zeit, Schriftsätze („Prehearing Briefs“) einzureichen, in denen sie ihre Argumente darlegen, die eine positive Feststellung eines materiellen Schadens (oder die Androhung einer solchen) unterstützen oder ablehnen. Normalerweise hält das ITC eine Woche nach Ablauf der Frist für die Voranhörungsschriftsätze eine öffentliche Anhörung ab, bei der die Kommissare (dh die Entscheidungsträger) den Vorsitz führen. Während der Anhörung haben beide Seiten – die Antragsteller, die ADD/CVD unterstützen, und die ausländischen Hersteller und US-Importeure/Käufer, die gegen ADD/CVD sind – jeweils eine Stunde Zeit, um eine positive Stellungnahme abzugeben, gefolgt von einer Frage-und-Antwort-Runde die Kommissare. Insbesondere für die Verteidigung ist es von entscheidender Bedeutung, dass Branchenzeugen (wie Importeure und US-Käufer), die gegen die Einführung von ADD/CVD sind, an der ITC-Anhörung teilnehmen und aussagen. Nach der Anhörung haben die Parteien etwa eine Woche Zeit, um „Posthearing“-Schriftsätze vorzubereiten, die sich in der Regel auf die Widerlegung der Argumente der anderen Seite und die Beantwortung spezifischer Fragen konzentrieren, die die Kommissare bei der Anhörung aufgeworfen haben. Einige Tage vor der geplanten Abstimmung des ITC haben die Parteien eine letzte Gelegenheit, abschließende Kommentare zu dem Fall abzugeben. Im Gegensatz zur Vorphase, die sich über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen erstreckt, erstreckt sich die Abschlussphase in der Regel über einen Zeitraum von etwa vier Monaten.

Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Fristen* für die DOC- und ITC-ADD-Verfahren. Diese Termine setzen vollständige Verlängerungen der gesetzlichen Fristen und eine „Angleichung“ der endgültigen ADD- und CVD-Bestimmungen voraus.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Daten um ungefähre Angaben handelt. Sofern eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, findet das Ereignis in der Regel am vorhergehenden oder nächsten Werktag statt.

White & Case bezeichnet die internationale Anwaltskanzlei, bestehend aus White & Case LLP, einer im Staat New York eingetragenen Partnerschaft mit beschränkter Haftung, White & Case LLP, einer nach englischem Recht gegründeten Partnerschaft mit beschränkter Haftung, und allen anderen verbundenen Partnerschaften, Unternehmen und Körperschaften.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information interessierter Personen. Es ist nicht umfassend und versucht auch nicht, umfassend zu sein. Aufgrund des allgemeinen Inhalts ist es nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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Menge (kurze Tonnen)Land2019202020212022Jan.-Juni 2022Jan.-Juni 2023Gesamt585.615568.343735.622807.171412.735364.104Wert (an Land gebrachter, verzollter Wert, USD)Land2019202020212022Jan.-Juni 2022Jan.-Juni 2023Gesamt2.812.550.472 $2.906.945.997 $3.949.140.831 $5.138.554.628 $2.558.038.917 $2.379.341.415 $AUV ($/Short-Tonne)Land2019202020212022Jan.-Juni 2022Jan.-Juni 2023Gesamt4.803 $5.115 $5.368 $6.366 $6.198 $6.535 $